Videoverhandlungen
Hinweis zu Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung
Für eine vom Gericht gestattete Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung gemäß § 50 a ArbGG finden Sie hier eine Anleitung Videoverhandlung für externe Teilnehmer (PDF, 893 KB, nicht barrierefrei).