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Rechtsantragstelle

Wo finde ich die Rechtsantragstelle?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts Wilhelmshaven finden Sie in Zimmer 121 im 1. Obergeschoss, direkt hinter der Tür zum Arbeitsgericht. Sollte die Rechtsantragstelle nicht besetzt sein, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen in den Zimmern 125 bis 128 gerne weiter.

Welche Aufgaben hat die Rechtsantragstelle?

Die Aufgabe der Rechtsantragsstelle besteht darin, Klagen, Anträge und Erklärungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen. Dieser Service steht Ihnen kostenlos zur Verfügung.

Wann ist die Rechtsantragstelle geöffnet?

Montag bis Freitag unterstützen wir Sie in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr bei der Aufnahme gerichtlicher Erklärungen. Dienstag und Donnerstag darüber hinaus noch von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr.

Bitte beachten Sie aber, dass die Rechtsantragstelle Sie nicht rechtlich beraten darf!

Die Rechtsantragstelle verfügt nicht über Dolmetscher/-innen. Wer die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht, sollte möglichst eine sprachkundige Person zur Unterstützung mitbringen.

Was sollte ich mitbringen?

Bitte bringen Sie sämtliche, das streitige Arbeitsverhältnis betreffenden Unterlagen mit. Dabei kann es sich insbesondere um folgende Schriftstücke handeln:

- Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Aufhebungsvertrag, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen
- Überstundenauflistungen, Bescheinigungen oder Bescheide anderer Behörden und Einrichtungen, soweit sie Auswirkungen auf das Verfahren haben könnten
- Unterlagen, aus denen sich die genaue Bezeichnung und Anschrift der Prozessgegnerin bzw. des Prozessgegners ergibt

Für den Verlauf des arbeitsgerichtlichen Verfahrens ist es von Nachteil, wenn die gegnerische Partei fehlerhaft oder unvollständig angegeben worden ist. Nicht bekannte Angaben muss die klagende Partei selbst bei den zuständigen Gewerbeämtern oder im Handelsregister ermitteln.

Wichtig: Im Falle einer Zahlungsklage sind nur bezifferte Anträge zulässig. D.h. der Anspruch sollte in einer Aufstellung detailliert und für das Gericht nachvollziehbar berechnet sein.


Einlasskontrollen

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis

In Folge zunehmender Sicherheitsanforderungen erfolgen künftig in der Justiz regelmäßig anlassunabhängige Einlasskontrollen. Daher ist ab sofort auch beim Arbeitsgericht mit anlassunabhängigen Einlasskontrollen zu rechnen.

Um Ihnen einen möglichst schnellen und einfachen Zugang zum Gerichtsgebäude zu ermöglichen, werden Sie gebeten, Ihr Ausweisdokument (z.B. Personalausweis) und die Ladung zum Termin bei Zutritt zum Gerichtsgebäude bereitzuhalten. Anwälte halten bitte den Anwaltsausweis bereit.
Die Besucher der Rechtsantragsstelle werden ebenfalls gebeten ein Ausweisdokument bereitzuhalten.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass durch die Einlasskontrollen mit einem erhöhten Zeitaufwand gerechnet werden muss.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

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